Allgemeine Geschäftsbedingungen Training


§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Trainingsverträge zwischen der ISC Training & Assembly GmbH, nachfolgend „ISC“ abgekürzt, und der Kundin/dem Kunden. Neben diesen verwendet die ISC weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die durch vorliegende AGB ergänzt werden. Soweit jene allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Klauseln daraus den vorliegenden Trainings-AGB widersprechen, gilt die jeweils speziellere Regelung. Im Zweifel gilt die jeweils betroffene Bedingung der AGB- Trainings als speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.

Die jeweils geltende Hausordnung sowie die Ordnung zum Verhalten im Brandfall am jeweiligen Schulungsort sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss

Die Teilnehmerzahl ist aus Qualitätsgründen begrenzt. Alle Anmeldungen zu Trainings der ISC sollen schriftlich erfolgen. Mündliche oder telefonische Anmeldungen sind vor Trainingsbeginn schriftlich zu wiederholen. Jede Anmeldung zum Training der ISC wird der Teilnehmerin/dem Teilnehmer umgehend schriftlich bestätigt. Erst mit dieser Bestätigung oder durch die Teilnahme an dem Seminar wird der Vertrag geschlossen.

§ 3 Leistungsumfang – Training / Zertifikat

Der Umfang der seitens der ISC zu erbringenden Leistungen richtet sich nach dem jeweils gebuchten Training inklusive Prüfung. Die ISC ist berechtigt, sich der Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Während der Trainingsphasen, die in unseren Schulungszentren in Rostock und Zistersdorf (Österreich) stattfinden, werden alkoholfreie Getränke kostenfrei bereitgestellt. Kosten für die An- und Abreise zum Veranstaltungsort und die Unterkunft sind nicht in den Trainingsgebühren enthalten.

Nach Beendigung des Trainings werden der Teilnehmerin/dem Teilnehmer, sofern sie/er die Prüfung bestanden hat, ein englischsprachiges Zeugnis/Zertifikat ausgestellt. Bei Bedarf erfolgt ein Eintrag im Personal Safety Logbook. Für die Ausstellung eines Zweit- oder Ersatzzertifikats wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben. Sollte das Ausstellen des Zeugnisses/Zertifikates oder der Eintrag im Personal Safety Logbook wegen der nicht rechtzeitigen Übermittlung der notwendigen Daten durch die Kundin/den Kunden am Ende des Trainings nicht möglich sein und damit ein Versand notwendig werden, so wird eine einmalige Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € erhoben.

§ 4 Gebühren

Die Trainingsgebühren der ISC richten sich nach dem jeweils aktuellen Programm, das sie pro Teilnehmer ausweist. Sie werden nach Ende des Seminars mit Rechnungsstellung sofort fällig. Auch bei Nichtbestehen der Prüfung fallen die vollen Seminargebühren an.

Die ISC behält sich vor, Vorkasse zu nehmen. Es besteht die Möglichkeit, den Rechnungsbetrag per Kartenzahlung zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug gilt § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 5 Voraussetzungen der Teilnahme

Alle Trainingsmodule erfordern auf Grund der beinhalteten praktischen Übungen physische Belastbarkeit der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Mit der Anmeldung versichert die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er über die notwendige allgemeine Fitness verfügt, um den von ihr/ihm gewählten Kurs ohne ein über das übliche Maß hinausgehende Risiko durchführen zu können. Insbesondere erklärt sie/er, dass keine Herz-Kreislauferkrankungen, Anfallsleiden, Sehstörungen oder bekannte Erkrankungen des Skelettes (Vorschäden der Wirbelsäule etc.) vorliegen. Sollte die Teilnehmerin/der Teilnehmer vorbenannte Umstände verschweigen, besteht zwischen der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und der ISC Einigkeit, dass letztere bei ordnungsgemäßer Durchführung des Kurses kein Verschulden für etwaige auf diesem Umstand beruhende Schäden trifft.

Bei Bedenken der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegenüber einzelnen Übungen teilt die Teilnehmerin/der Teilnehmer diese vor Beginn der Übung dem Trainer mit.

Sofern sie/er ein Offshore Training belegt hat, versichert die Teilnehmerin/der Teilnehmer, dass sie/er in ausreichendem Maße Schwimmen kann bzw. vor Antritt des Trainings ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dies nicht zu können.

Bei Teilnahme an einem Refresher-Training hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer vor Beginn des Trainings durch die Vorlage eines gültigen Zertifikats oder eines gültigen Eintrags im Sicherheitspass die Zugangsvoraussetzungen nachzuweisen. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, so ist die ISC berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer vom Training auszuschließen. Der unter den vorgenannten Voraussetzungen ausgesprochene Ausschluss berührt die Zahlungspflicht für die Seminargebühren nicht.

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat vor Beginn des Trainings die Haftungsausschlusserklärung zu unterzeichnen.

Die ISC ist berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer in besonderen Fällen, wie z. B. Nichtunterzeichnung der Haftungsausschlusserklärung, Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung des Trainings gefährdet, von der Teilnahme am Training auszuschließen. Sie/er hat in diesem Fall als Schadensersatz die volle Seminargebühr zu zahlen. Hiervon bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der ISC unberührt.

Die Seminarsprache ist, falls nicht anders vereinbart, deutsch.

§ 6 Pflichten der Kunden/Teilnehmer

Die Kundin/der Kunde hat zwei Werktage vor Beginn des Trainings alle notwendigen Daten für die Erstellung des Zeugnisses/Zertifikates sowie für den Eintrag im Personal Safety Logbook bei der ISC einzureichen. Sie/er ist für die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich.

Während der Teilnahme am Training ist den Weisungen der Trainerin/des Trainers Folge zu leisten. Alkohol oder andere berauschende Mittel (Drogen) sind für den Zeitraum der Teilnahme am Training ausnahmslos verboten. Die ISC behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen gegen die Weisungen der Trainerin/des Trainers und/oder dem Verstoß gegen das Alkohol- und Drogenverbot die Teilnehmerin/den Teilnehmer sofort vom Training auszuschließen.

Der unter den vorgenannten Voraussetzungen ausgesprochene Ausschluss oder die Unvollständigkeit bzw. Unkorrektheit der Daten, auf deren Basis kein gültiger Eintrag in die GWO – Datenbank erfolgen kann, berührt die Zahlungspflicht für die Seminargebühren nicht. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der zuvor beschriebenen Pflichten ergeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnehmerin/der Teilnehmer eigene Arbeitsbekleidung zu tragen hat.

§ 7 Umbuchungen/ Stornierungen

Umbuchungen sind kostenfrei, wenn sie früher als zehn Werktage vor Beginn erfolgen. Anderenfalls wird eine Aufwendungspauschale in Höhe von 50,00 € berechnet. Der Kundin/dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung höherer konkret entstandener Kosten bleibt vorbehalten.

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Im Falle einer Stornierung kann die ISC angemessenen Ersatz verlangen. Die ISC kann diesen Anspruch wahlweise konkret berechnen oder nach der Nähe des Zeitpunktes der Stornierung zum Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalieren. Im Falle einer Pauschalierung gilt folgende Gliederung: 20 - 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 25 %, mindestens aber 50,00 €, spätere Absage 100 % des Gesamtpreises. Der Kundin/dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung höherer konkret entstandener Kosten bleibt vorbehalten. Stornogebühren entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann.

Bedient sich die ISC Dritter zur Leistungserbringung i. S. d. § 3, gelten nicht ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ISC. In einem solchen Fall gelten auch die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Dritten hinsichtlich Umbuchung, Stornierung und Rücktritt durch die Kundin/den Kunden oder den Dritten. Soweit jene Regelungen den vorliegenden Trainings-AGB widersprechen, gilt die jeweils speziellere Regelung. Sich nicht widersprechende Klauseln gelten nebeneinander.

Die ISC behält sich vor, ein Training bei schlechter Wetterlage oder sonstiger, von der ISC nicht zu vertretender, insb. die Sicherheit des Trainings gefährdender Gründe, auf einen Ersatztermin zu verlegen oder von diesem zurückzutreten. Der Kundin/dem Kunden steht frei, den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt bei nicht ausreichender Anzahl von Anmeldungen für ein Training.

§ 8 Trainingszeiten

Die Trainings werden in der Regel montags bis freitags von 9:00 bis ca. 17:00 Uhr durchgeführt. Abweichungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

§ 9 Haftung

Bei Ausfall eines Trainings aufgrund eines in § 7 Absatz 4 beschriebenen Grundes besteht kein Anspruch der Kundin/des Kunden auf Durchführung des Trainings. Die ISC steht aber für die unverzügliche Information an die Kundin/den Kunden dahingehend ein, wobei von ggf. mehreren mitgeteilten Kontaktdaten (z.B. E-Mail-Adresse und Anschrift) ein Übermittlungsweg ausreicht. Die ISC ist in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Hotel- sowie Arbeitsausfallkosten verpflichtet. Sie bestimmt bei Ausfall einen Ersatztermin. Der Kundin/dem Kunden steht frei, den Ersatztermin zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten.

Auf die hierneben bestehende Regelung zur Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Garantien, Leib und Leben oder wesentlicher Vertragspflichten gem. § 7 der AGB der ISC wird ebenso verwiesen wie auf die dort vorgenommenen weiteren Haftungsbeschränkungen und das vor Trainingsbeginn vorgelegte Formblatt zur Haftungsbeschränkung.

§ 10 Urheberrechte

Die ISC behält sich alle Rechte an Seminar- bzw. Trainingsunterlagen vor. Zur Verfügung gestellte Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von ISC vervielfältigt oder sonst über den eigenen Lerngebrauch hinausgehend genutzt werden. Andernfalls wird ISC Schadensersatz mindestens in Höhe der ihr insoweit entgangenen Lizenzgebühr geltend machen.

§ 11 Datenschutz

Damit die ausgestellten Zertifikate in der Datenbank den Teilnehmern zugeordnet werden können sowie für die konkrete Lehrgangsdurchführung und -abrechnung erhebt die ISC folgenden, dafür notwendigen Daten von der Kundin/dem Kunden: Anrede, Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, E-Mail Adresse. Für die Ausstellung einer persönlichen Identifikationskarte wird ein digitales Passbild der Teilnehmerin/ des Teilnehmers benötigt. Dieses wird zusammen mit den oben genannten Daten in der Datenbank gespeichert.

Während der Trainings nimmt die ISC in der Regel Fotos und / oder Videos auf. Diese Medien dienen zum einen weiteren Ausbildungszwecken zum anderen veröffentlicht die ISC einzelnes Bild- und Videomaterial auf ihrer Internetwebseite. Sie behält sich auch das Recht vor, die genannten Medien zu Werbezwecken auf weiteren Internetwebseiten oder in Printerzeugnissen zu benutzen. Für Fotos und Videos bei denen nicht einzelne Personen aus der Masse der Teilnehmer herausgelöst abgebildet werden, ist grundsätzlich keine Einwilligung erforderlich. Für alle anderen Bilder erteilt die Kundin/der Kunde der ISC durch die gesondert vereinbarte Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG, diese Bilder zu den genannten Zwecken zu veröffentlichen und zu benutzen. Zu den Bildern veröffentlicht die ISC keine personenbezogenen Daten, das heißt sie nennt keine Namen, die den Bildern zugeordnet werden können.

Die ISC nimmt den Schutz der persönlichen Daten der Kunden sehr ernst und hält sich strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft, aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben oder zu einem anderen als dem oben angegebenen Zweck verwendet. Die Kundin/der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an folgende Adresse zu erklären:

ISC Training & Assembly GmbH, Am Alten Hafen Süd 6,
18069 Rostock