Die Anzahl und die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern ist in Deutschland gesetzlich im § 10 Arbeitsschutzgesetz "Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen" geregelt, wobei erst die DGUV Vorschrift 1 genaue Angaben zu den Zahlen vorgibt. Grundsätzlich besteht für den Unternehmer immer die Pflicht zur sofortigen, wirksamen Ersten Hilfe. Dieser Pflicht ist an Büro- oder Onshore-Arbeitsplätzen auf Grund des vorhandenen Rettungsdienstes und der kurzen Hilfsfristen einfacher nachzukommen als an Offshore-Arbeitsplätzen. Offshore gilt die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer als Basisqualifikation.
Kosten
Auf Anfrage.
Kursbeschreibung
Um im Ernstfall richtig handeln zu können sind Erste Hilfe Schulungen unerlässlich. Wir bieten die von den Berufsgenossenschaften anerkannte Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer nach DGUV Vorschrift 1 sowie die vorgeschriebenen Auffrischungen an. Die Ausbildungen werden von unseren eigenen zertifizierten Trainern durchgeführt und bei allen Firmenkunden über deren Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Teilnehmerkreis
Alle Personen, die im Notfall helfen können wollen, Führerscheinbewerber/-innen (alle Klassen), Jugendgruppenleiter/-innen, Betriebshelfer/-innen, Übungsleiter/-innen, Trainer/-innen, Medizinstudenten/-innen, Lehrer/-innen, Auszubildende mit Verpflichtung zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs.
Voraussetzungen
Für den Grundkurs keine, für das Training ist der Nachweis des letzen Trainings bzw. des Grundkurses innerhalb der letzten zwei Jahre erforderlich.
Dauer
Grundkurs: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Refresher: 1 Tag (9 Unterrichtseinheiten)
Abschluss
DGUV Bescheinigung Erste Hilfe (Gültigkeit 2 Jahre) als Zertifikat.